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Die Abschreibung nach § 7i EStG zur Förderung der Sanierung von Baudenkmälern und die Abschreibung nach § 7h EStG für Investitionen in Sanierungsgebieten ermöglichen dem Investor, die begünstigten Bau- und Sanierungskosten erhöht und sehr schnell abzuschreiben.

Für alle Baumaßnahmen, bei denen der Bauantrag nach dem 1.1.2004 gestellt wurde, gilt folgende Regelung:

Kapitalanleger:
8 Jahre x 9% der abschreibungsfähigen Sanierungskosten
4 Jahre x 7% der abschreibungsfähigen Sanierungskosten

Eigennutzer:
10 Jahre x 9% der abschreibungsfähigen Sanierungskosten

 

  Kapitalanleger
10% Eigenkapitaleinsatz
Zinssatz 4% f. Finanzierung
Tilgung 3%
Laufzeit 21 Jahre
Eigennutzer
10% Eingekapitaleinsatz
Zinssatz 4% f. Finanzierung
Tilgung 2%
Laufzeit 27 Jahre
Zu versteuerndes Einkommen, verheiratet 80.000 EUR 80.000 EUR
Kaufpreis der Wohnung in renoviertem Altbau 190.000 EUR 190.000 EUR
Abschreibungsvolumen 140.000 EUR 126.000 EUR
Jährlicher Steuervorteil ca. 5.500 EUR ca. 4.600 EUR
Anfänglicher monatlicher Überschuss / Aufwand ca. 16 EUR -517 EUR
Monatlicher Mietaufwand bei 7 € / m² 650 EUR
Gesamtaufwand über 21 Jahre ca. 85.000 EUR
Fazit Vermögensaufbau
mit steuerlicher
Förderung
Besser Wohnung kaufen
als mieten mit 133,- €
monatlicher Ersparnis
* berechnet bei einem Investitionszeitraum von ca. 16 Jahren
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